Landesposaunenrat

Landesposaunenrat

Geleitet wird das Posaunenwerk vom Posaunenrat. Dazu trifft er Entscheidungen über die Grundsätze und Ziele der Geschäftsführung des Posaunenwerkes. Er berät den Vorstand in seiner Arbeit und kontrolliert die Ausführung der Beschlüsse. Der Posaunenrat entscheidet auch über die Anstellung von Landesposaunenwarten oder deren Entlassung.

Eine weitere wichtige Aufgabe ist die jährliche Verabschiedung des Haushaltsplanes und die Kontrolle über die sachgemäße Verwaltung der Finanzen. Zu Beginn der Wahlperiode wählt der Posaunenrat aus seiner Mitte den Vorstand für sechs Jahre.

Der Landesposaunenrat kommt mindestens einmal jährlich zusammen.

Zusammensetzung des Posaunenrats

Dem Landesposaunenrat gehören die Vorstandsmitglieder, die Bezirksobleute, der Landeskirchenmusikdirektor und etwa zehn Sachverständige an – Theologen, Musiker, Pädagogen, Verwaltungsfachleute und sonstige in der Posaunenarbeit erfahrene Persönlichkeiten.

Vorstandsmitglieder

Friedemann Schmidt-Eggert, Landesobmann

Friedemann Schmidt-Eggert

Landesobmann

Beate Ising, Stellvertretende Landesobfrau

Beate Ising

Stellvertretende Landesobfrau

Dietmar Persian, Stellvertretender Landesobmann

Dietmar Persian

Stellvertretender Landesobmann

Frank Beekmann, Schatzmeister

Frank Beekmann

Schatzmeister

Tim Neuhaus, Geschäftsführer

Tim Neuhaus

Geschäftsführer

Details zu den Vorstandsmitgliedern finden Sie auf der Vorstand-Seite →

Bezirksobleute

Andrea Lehmann - Bezirksobfrau Saarland

Andrea Lehmann

Obfrau für Bezirk 12 (Saarland)

Ausführliche Informationen zu den Bezirksobfrauen und -obmännern finden Sie auf der Bezirke-Seite →

Landeskirchenmusikdirektor

Dr. Burkhard Mueller

Landeskirchenmusikdirektor

Sachverständige

Prof. Dr. Martin Schmidt

Anna Weber

Die Sachverständigen sind Theologen, Musiker, Pädagogen, Verwaltungsfachleute und sonstige in der Posaunenarbeit erfahrene Persönlichkeiten, die den Posaunenrat mit ihrer fachlichen Expertise unterstützen.

Aufgaben und Verantwortung

Strategische Führung

Entscheidungen über Grundsätze und Ziele der Geschäftsführung des Posaunenwerkes sowie Beratung des Vorstands.

Personalentscheidungen

Anstellung und Entlassung von Landesposaunenwarten sowie Wahl des Vorstands zu Beginn der Wahlperiode.

Finanzverwaltung

Jährliche Verabschiedung des Haushaltsplans und Kontrolle über die sachgemäße Verwaltung der Finanzen.

Beschlusskontrolle

Überwachung der Ausführung gefasster Beschlüsse und Sicherung der satzungsgemäßen Arbeit.

Fragen zum Posaunenrat?

Bei Fragen zur Arbeit des Posaunenrats wenden Sie sich gerne an unseren Vorstand.