Landesposaunenrat
Landesposaunenrat
Geleitet wird das Posaunenwerk vom Posaunenrat. Dazu trifft er Entscheidungen über die Grundsätze und Ziele der Geschäftsführung des Posaunenwerkes. Er berät den Vorstand in seiner Arbeit und kontrolliert die Ausführung der Beschlüsse. Der Posaunenrat entscheidet auch über die Anstellung von Landesposaunenwarten oder deren Entlassung.
Eine weitere wichtige Aufgabe ist die jährliche Verabschiedung des Haushaltsplanes und die Kontrolle über die sachgemäße Verwaltung der Finanzen. Zu Beginn der Wahlperiode wählt der Posaunenrat aus seiner Mitte den Vorstand für sechs Jahre.
Der Landesposaunenrat kommt mindestens einmal jährlich zusammen.
Zusammensetzung des Posaunenrats
Dem Landesposaunenrat gehören die Vorstandsmitglieder, die Bezirksobleute, der Landeskirchenmusikdirektor und etwa zehn Sachverständige an – Theologen, Musiker, Pädagogen, Verwaltungsfachleute und sonstige in der Posaunenarbeit erfahrene Persönlichkeiten.
Vorstandsmitglieder

Friedemann Schmidt-Eggert
Landesobmann

Beate Ising
Stellvertretende Landesobfrau

Dietmar Persian
Stellvertretender Landesobmann

Frank Beekmann
Schatzmeister

Tim Neuhaus
Geschäftsführer
Details zu den Vorstandsmitgliedern finden Sie auf der Vorstand-Seite →
Bezirksobleute

Andrea Lehmann
Obfrau für Bezirk 12 (Saarland)
Ausführliche Informationen zu den Bezirksobfrauen und -obmännern finden Sie auf der Bezirke-Seite →
Landeskirchenmusikdirektor
Dr. Burkhard Mueller
Landeskirchenmusikdirektor
Sachverständige
Prof. Dr. Martin Schmidt
Anna Weber
Die Sachverständigen sind Theologen, Musiker, Pädagogen, Verwaltungsfachleute und sonstige in der Posaunenarbeit erfahrene Persönlichkeiten, die den Posaunenrat mit ihrer fachlichen Expertise unterstützen.
Aufgaben und Verantwortung
Strategische Führung
Entscheidungen über Grundsätze und Ziele der Geschäftsführung des Posaunenwerkes sowie Beratung des Vorstands.
Personalentscheidungen
Anstellung und Entlassung von Landesposaunenwarten sowie Wahl des Vorstands zu Beginn der Wahlperiode.
Finanzverwaltung
Jährliche Verabschiedung des Haushaltsplans und Kontrolle über die sachgemäße Verwaltung der Finanzen.
Beschlusskontrolle
Überwachung der Ausführung gefasster Beschlüsse und Sicherung der satzungsgemäßen Arbeit.
Fragen zum Posaunenrat?
Bei Fragen zur Arbeit des Posaunenrats wenden Sie sich gerne an unseren Vorstand.